Betriebsfertigkeitserklärung
Gemäß § 5 der „Satzung der Stadt Kaltenkirchen über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und deren Benutzung“ gebe ich hiermit bekannt, dass in der Stadt Kaltenkirchen nachstehend aufgeführten Strassen mit einer betriebsfertigen Wasserversorgungsleitung versehen sind:
1. Süderstraße
2. Grashofstraße
Ich mache darauf aufmerksam, dass hiermit für die Anlieger der Anschlusszwang wirksam wird. Die Herstellung des Anschlusses an die zentrale Wasserversorgung muss innerhalb einer Frist von drei Monaten, nachdem die Grundstückseigentümer schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung zum Anschluss an die Wasserversorgungsleitung aufgefordert worden sind, beantragt werden. Bei Neu- und Umbauten muss der Anschluss vor der Schlussabnahme des Baues ausgeführt sein. Die Grundstückseigentümer haben für rechtzeitige Antragstellung zu sorgen.
Sofern anschlusspflichtige Grundstücke an diesen Strassen noch nicht angeschlossen sein sollten, ist dies unverzüglich nachzuholen. Wird bei bereits hergestellten Hausanschlüssen das Wasser noch aus Eigenversorgungsanlagen entnommen, so sind diese sofort stillzulegen.
Nähere Auskunft erteilt die Stadtwerke Kaltenkirchen GmbH in 24568 Kaltenkirchen, Kamper Weg 38 (Telefon 04191 – 9360).
Kaltenkirchen, 13. September 2016
Az.: 8.815 – 41/3
gez. Nimz
Geschäftsführung