Drehstromzähler

Wir gehen einen Schritt weiter.

Service wird bei uns großgeschrieben. Deswegen erklären wir Ihnen Ihre Rechnung gerne ganz genau.

Wir erklären Ihnen alles ganz genau.

Wir erstellen kalenderjährlich eine Jahresverbrauchsabrechnung. Der Service der Stadtwerke Kaltenkirchen soll zu jeder Zeit zu 100% transparent für Sie sein. Deswegen haben wir hier eine Musterrechnung für Sie vorbereitet, die wir Ihnen Punkt für Punkt erläutern.

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Zahlungsübersicht

1. Unsere Kontaktdaten: Sie erreichen uns per Telefon, Fax, Post, Email oder Internet

2. Ihre Kundennummer enthält Ihre persönlichen Daten, die Angaben zur Verbrauchsstelle sowie alle Zahlungsvorgänge. Bitte geben Sie Ihre Kundennummer immer an, damit wir uns bestmöglich um Ihr Anliegen kümmern können.

3. Kunde: Hier steht der Name der Person (oder Organisation), die wir mit Energie versorgen. So wie den Ort an dem die Energie geliefert wird.

4. Hier sehen Sie, ob sich für Sie aufgrund Ihres Energieverbrauchs und Ihrer Zahlungen für Ihr letztes Verbrauchsjahr ein Restbetrag (Nachzahlung) oder ein Guthaben ergibt.

5. Ihr neuer Abschlag für das kommende Verbrauchsjahr wurde auf Basis Ihres Energieverbrauchs sowie der gültigen Preise ermittelt.

6. Übersicht Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen.

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1. Ein errechneter Zählerstand ist mit „VNB-67“ gekennzeichnet. Ein abgelesener Wert ist mit „VNB-87“ gekennzeichnet. Ein Zählerstand durch den Netzbetreiber abgelesener Wert ist mit „VNB-220“ gekennzeichnet.

2. Der Verbrauch entspricht der Differenz der Zählerstände im angegebenen Zeitraum.

3. Der Arbeitspreis ist der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) und wird in der Tabelle ohne Mehrwertsteuer (netto) ausgewiesen.

4. Der Grundpreis beinhaltet Preisbestandteile, die unabhängig vom Verbrauch sind. Hierzu zählen unter anderem Kosten für Messungen und Messstellenbetrieb. Die Berechnung erfolgt anteilig entsprechend dem Abrechnungszeitraum. Der Grundpreis wird in der Tabelle netto ausgewiesen.

5. Die Zählernummer steht auf Ihrem Energiezähler.

6. Hier sehen Sie Ihren Verbrauch im Vergleich mit dem Vorjahr.

7. Die Zusammensetzung Ihrer Energiekosten schlüsselt die einzelnen Kostenbestandteile für Sie auf.

8. Die Zählpunktbezeichnung dient dazu, den Standort der Verbrauchsstelle eindeutig zu identifizieren.

9. Hier sehen Sie Ihren Netzbetreiber, der uns Ihren Zählerstand meldet.

 

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1. Hier sehen Sie, wie sich Ihr Verbrauch in den letzten beiden Jahren entwickelt hat.

2. Diese Grafik zeigt den durchschnittlichen Verbrauch von Haushalten in Deutschland.

3. Die Zusammensetzung der von Ihnen bezogenen Energie.

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1. Unsere Kontaktdaten: Sie erreichen uns per Telefon, Fax, Post, Email oder Internet

2. Ihre Kundennummer enthält Ihre persönlichen Daten, die Angaben zur Verbrauchsstelle sowie alle Zahlungsvorgänge. Bitte geben Sie Ihre Kundennummer immer an, damit wir uns bestmöglich um Ihr Anliegen kümmern können.

3. Kunde: Hier steht der Name der Person (oder Organisation), die wir mit Energie versorgen. So wie den Ort an dem die Energie geliefert wird.

4. Hier sehen Sie informativ, ob sich für Sie aufgrund Ihres Energieverbrauchs und Ihrer Zahlungen für Ihr letztes Verbrauchsjahr ein Restbetrag (Nachzahlung) oder ein Guthaben ergibt.

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Standardisierte Begriffserklärungen zur Jahresverbrauchsabrechnung

Wir erklären Ihnen alles ganz genau.

Abschlagzahlungen

Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.

§19 StromNEV-Umlage

Mit der §19 Stromnetzentgeltverordnung-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiungstromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Stromnetzentgeldverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen können auf die Letztverbraucher umgelegt werden.

Blindarbeit

Blindarbeit ist ein Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern zum Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder dient. Die Blindarbeit wird in kvarh angegeben. Sie belastet die Versorgungsnetze der Netzbetreiber und kann bei Überschreitung von Grenzen vom Energieversorger zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Brennwert

Mit dem Brennwert wird die Energiemenge bezeichnet, die bei der Verbrennung von Gas freigesetzt wird. Der Brennwert des in das Versorgungsnetz gelieferten Erdgases wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Abrechnungszeitraum in die thermische Verbrauchsabrechnung eingeht.

EEG-Umlage

Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Die Lieferanten können die Mehrbelastungen aus der EEG-Umlage auf die Letztverbraucher umlegen.

Energiesteuer

Die Energiesteuer ist eine durch das Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

Gassteuer/Erdgassteuer

Die Gassteuer ist einegesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw.die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer Erdgas wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

Gasverbrauch

Der Verbrauchswert in m3 ist der vom Gaszähler volumetrisch gemessene Gasverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode.

Grundpreis

Der Grundpreis beinhaltet die verbrauchsunabhängigen Kosten.

Konzessionsabgabe

Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.

Kundenkonto

Unter dem Kundenkonto sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf diese Lieferstelle erfasst.

KWK-Umlage

Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK-)Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.

Leistungspreis

Für die bezogene Leistung (kW) wird vom Energieversorger je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt.

Lieferstelle

Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.

Marktlokation/Messlokation

Die Marktlokation bezeichnet den Punkt im Netz, an dem der Strom entnommen oder eingespeist wird. Die Messlokation bezeichnet den Ort der tatsächlichen Strommessung.

Messdienstleistung (Messung)

Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt.

Messstellenbetrieb

Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.

Multiplikator

Der Multiplikator ist ein Wert, der sich aus der Zustandszahl und dem Brennwert errechnet.

Netzbetreibernummer

Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

Netznutzungsentgelte

Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen.

Offshore-Haftungsumlage

Zum 01.01.2013 wurde nach § 17f Energiewirtschaftsgesetz eine Offshore-Haftungsumlage eingeführt. Durch diese werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Stromkennzeichnung (Energiemix)

Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen.

Stromsteuer

Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

thermische Gasabrechnung

Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmetern (m³), gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m³ gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. Die z-Zahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist.

Verbrauch

Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen und bei Wasser in Kumbikmeter (m3).

Verbrauchspreis oder Arbeitspreis

Der Verbrauchspreis oder Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde oder m³-Menge Energie bzw. Wasser.

Zustandszahl (z-Zahl)

Temperatur und Druck am Verbrauchsort wirken sich auf den Energiegehalt des Erdgases aus und werden als sog. Zustandszahl in der thermischen Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Die vorangegangene Aufzählung kann auch Begriffe beinhalten, die eventuell für eine bestimmte Kundengruppe nicht relevant sind.

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