Mit Sicherheit versorgt.
Für das Netzgebiet in Kaltenkirchen sind wir nicht nur Grundversorger sondern nach dem Energiewirtschaftsgesetz auch Ersatzversorger. Sollte ein fremder Energielieferant beispielsweise durch Insolvenz die Versorgung einstellen, dann springen wir ein!
Ersatzversorgung:
- gilt für Haushaltskunden und Gewerbekunden bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh im Niederspannungsnetz
- auf 3 Monate zeitlich begrenzt
- im Fall, dass Ihr Versorger das Recht auf Netznutzung verliert und Sie nicht mehr beliefern kann – hierbei handelt es sich um eine gesetzlich festgeschriebene Notversorgung.
Wenn Sie Fragen zur Grundversorgung haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Die gesetzlichen Grundlagen zur Ersatzversorgung sind im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unter § 38 geregelt.
Informationen zu dem Ersatzversorgungstarif Strom der Stadtwerke Kaltenkirchen GmbH erhalten Sie hier.
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