Auf unseren Strom können Sie zählen.
Für das Netzgebiet in Kaltenkirchen und Oersdorf sind wir Ihr Grundversorger. Grundversorger wurden wir, da wir in diesem Gebiet die meisten Stromkunden beliefern, so regelt es das Energiewirtschaftsgesetz. Gern übernehmen wir damit auch besondere Pflichten, die wir Ihnen im Folgenden erläutern:
Ersatzversorgung:
- immer ab dem Ende eines Liefervertrages, falls der neue Versorger seine Leistung (noch) nicht erbringt oder
- im Fall, dass Ihr Versorger das Recht auf Netznutzung verliert und Sie nicht mehr beliefern kann – hierbei handelt es sich um eine gesetzlich festgeschriebene Notversorgung.
Grundversorgungspflichten:
- jeden Haushalt auf preiswerte, sichere, effiziente sowie verbraucher- und umweltfreundliche Weise mit Strom beliefern
- allgemeine Bedingungen und Preise veröffentlichen und bei Bedarf kostenfrei aushändigen,
- Änderungen (auch Preisänderungen) bekanntgeben
Sie haben ein 2 wöchiges Kündigungsrecht, wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln möchten. Wenn Sie Fragen zur Grundversorgung haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Die gesetzlichen Grundlagen zur Grundversorgung Strom (Strom GVV) lesen Sie hier.
Informationen zu dem Grundversorgungstarif Strom der Stadtwerke Kaltenkirchen GmbH erhalten Sie hier.
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04191 936-250 |
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