Abwasser

Es läuft bei uns!

Wir kümmern uns zuverlässig um das Abwasser der Stadt Kaltenkirchen.

Wir sind Dienstleister für die Abrechnung des Abwassers in der Stadt Kaltenkirchen

Der Abwassergebührenbescheid wird von den Stadtwerken Kaltenkirchen zusammen mit der Trinkwasserrechnung versendet. Die Stadtwerke sind ausschließlich Ansprechpartner für Fragen bezüglich der Abrechnung.

Derzeitige Abwassergebühr der Stadt Kaltenkirchen (gültig ab 01.01.2024): 2,11 € /m³ ohne Steuern.

Grundlegende Fragen zu den Abwassergebühren richten Sie bitte an die Stadt Kaltenkirchen, FB Finanzen, unter Telefon 04191/939-0 oder per E-Mail an finanzen@kaltenkirchen.de.

Technische Fragen zur Abwasserbeseitigung beantwortet Ihnen der FB Tiefbau der Stadt Kaltenkirchen unter Telefon 04191/939-0 oder per E-Mail an tiefbau-stadtplanung@kaltenkirchen.de.

Abwassergebührenbefreiung für Gartenwasser

Trinkwasser, das nicht dem Abwasser zugeführt wird, beispielsweise für die Gartenbewässerung, kann bei der Berechnung der Abwassergebühren abgezogen werden. Maßgeblich dafür sind die Satzungsregelungen Ihrer Stadt oder Gemeinde. In jedem Fall benötigen Sie hierfür einen separaten Wasserzähler (Abwasserminuszähler), der die für die Gartenbewässerung verbrauchten Mengen erfasst und nachweist. Wenn Sie hieran Interesse haben, können Sie hier nähere Informationen erhalten:

Stadt Kaltenkirchen

Die in Kaltenkirchen geltenden Regelungen sehen vor, dass

  • Gartenwasserzähler ausschließlich ortsfest und frostfrei im Gebäudeinneren installiert werden dürfen,
  • Gartenwasserzähler und Einbaukonsole dazu über die Stadtwerke Kaltenkirchen GmbH zu beziehen sind,
  • die Installation durch einen bei einem Trinkwasserversorgungsunternehmen eingetragenen Sanitärmeisterbetrieb mit der Zulassung für Arbeiten an Trinkwassernetzen erfolgen muss,
  • die einschlägigen Regelwerke (u.a. DIN1988, EN1717, EN806) unbedingt einzuhalten sind,
  • hinter dem Gartenwasserzähler außer dem Außenwasserhahn keine weiteren Entnahmemöglichkeiten vorhanden sein dürfen, und
  • über den Gartenwasserzähler erfasstes Wasser ausschließlich für die Gartenbewässerung verwendet werden darf (kein Befüllen von Pools!).

Die Beauftragung des Installationsbetriebes erfolgt ausschließlich durch die Stadt! Sie haben die Möglichkeit, in Ihrem Antrag einen Installationsbetrieb Ihrer Wahl zu benennen.

Wir möchten Ihnen empfehlen, sich zunächst Kostenvoranschläge für die Installation geben zu lassen. Die Preise der Fachfirmen weichen teils voneinander ab und wir möchten Sie vor Überraschungen bewahren.

Die Stadtwerke Kaltenkirchen geben nach Genehmigung den Zähler an Sie aus und die Abwassergebühren werden in der jährlichen Wasserrechnung mit abgerechnet.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Stadt Kaltenkirchen unter Telefon
04191/939-0 oder per E-Mail an finanzen@kaltenkirchen.de.

Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Fragen zur Installation von Gartenwasserzählern beantwortet Ihnen gern Frau Brück von der Gemeinde Henstedt-Ulzburg. Sie gibt Ihnen gern nähere Informationen über die Modalitäten und Kosten zur Abwasserentsorgung und ist für Sie erreichbar unter Telefon 04193 963-410.

Gemeinden Kisdorf

  • Ansprechpartner: WZV in Bad Segeberg

Gemeinden Lentförden und Nützen

  • Ansprechpartner: Amt Auenland Südholstein in Nützen

Oersdorf, Winsen, Stuvenborn, Struvenhütten, Kattendorf

  • Ansprechpartner: Amt Kisdorf in Kattendorf

Kontaktieren Sie uns

Frau K. Dabelstein

04191 936-224
Kontakt

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