Wir sind Dienstleister der Stadt Kaltenkirchen.
Die Abrechnung wird von den Stadtwerken Kaltenkirchen zusammen mit der Trinkwasserrechnung versendet.
Wir sind ausschließlich Ansprechpartner für Fragen bezüglich der Rechnung.
Technische Fragen zum Gartenwasserzähler und der Abwasserbefreiung im Allgemeinen, beantwortet Ihnen die Stadt unter T: 04191/939-0 und per E-Mail finanzen@kaltenkirchen.de.
Trinkwasser, das nicht dem Abwasser zugeführt wird, beispielsweise für die Gartenbewässerung, kann bei der Berechnung der Abwassergebühren abgezogen werden. Sie benötigen hierfür einen separaten Wasserzähler (Abwasserminuszähler), der die Mengen erfasst und nachweist. Wenn Sie hieran Interesse haben, können Sie hier nähere Informationen erhalten.
Abwasserentsorgung beantwortet Ihnen gern Frau Brück von der Gemeinde Henstedt-Ulzburg. Sie gibt Ihnen gern nähere Informationen über die Modalitäten und Kosten zur Abwasserentsorgung und ist für Sie erreichbar unter Telefon 04193 963-410.
Gartenzähler
Die in Kaltenkirchen geltenden Regelungen zur Installation von Gartenwasserzählern sehen vor, dass
- Gartenwasserzähler ausschließlich ortsfest und frostfrei im Gebäudeinneren installiert werden dürfen,
- Gartenwasserzähler und Einbaukonsole dazu über die Stadtwerke Kaltenkirchen GmbH zu beziehen sind,
- die Installation durch einen bei einem Trinkwasserversorgungsunternehmen eingetragenen Sanitärmeisterbetrieb mit der Zulassung für Arbeiten an Trinkwassernetzen erfolgen muss,
- hinter dem Gartenwasserzähler außer dem Außenwasserhahn keine weiteren Entnahmemöglichkeiten vorhanden sein dürfen.
Bitte bedenken Sie, dass die Beauftragung des Installationsbetriebes nur durch die Stadt / Gemeinde erfolgen darf. Sie als Kunde können aber dort Angaben zu Ihrem Wunsch-Installateur hinterlegen.
Die Mitarbeiter der Stadt / Gemeinde erläutern Ihnen gern, warum alternative Uhr-Installationen (zum Beispiel zum Anschrauben auf dem Außen-Hahn) nicht möglich sind und finden mit Ihnen gemeinsam rechtlich tragfähige Installationsweisen.
Wir möchten Ihnen empfehlen, sich zunächst Kostenvoranschläge für die Installation geben zu lassen. Die Preise der Fachfirmen weichen teils voneinander ab und wir möchten Sie vor Überraschungen bewahren.
Wir freuen uns, Ihnen die Zähler nach der Genehmigung dann auszuhändigen um die korrekten Abwassergebühren mit abzurechnen.
Die Stadtwerke Kaltenkirchen geben nach Genehmigung den Zähler an Sie aus und die Abwassergebühren werden in der jährlichen Wasserrechnung mit abgerechnet.
Gebühren für Abwasser:
Kaltenkirchen (gültig ab 01.01.2020), Abwassergebühr: 2,37 € /m3
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Ihr Kontakt
Öffnungszeiten
Mo,Mi,Do | 08:00 - 16:00 Uhr |
Di | 08:00 - 18:00 Uhr |
Fr | 08:00 - 12:30 Uhr |
Kontakt
Anschrift | Kamper Weg 38, 24568 Kaltenkirchen |
info@stadtwerke-kaltenkirchen.de | |
Tel. | 04191 936-0 |
Telefax | 04191 936-270 |
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