Bei uns sind Sie gut aufgehoben.
Für das Netzgebiet in Kaltenkirchen sind wir Ihr Grundversorger. Grundversorger wurden wir, da wir in diesem Gebiet die meisten Gaskunden beliefern, so regelt es das Energiewirtschaftsgesetz. Gern übernehmen wir damit auch besondere Pflichten, die wir Ihnen im Folgenden erläutern:
Ersatzversorgung:
- immer ab dem Ende eines Liefervertrages, falls der neue Versorger seine Leistung (noch) nicht erbringt oder
- im Fall, dass Ihr Versorger das Recht auf Netznutzung verliert und Sie nicht mehr beliefern kann – hierbei handelt es sich um eine gesetzlich festgeschriebene Notversorgung.
Grundversorgungspflichten:
- jeden Haushalt auf preiswerte, sichere, effiziente sowie verbraucher- und umweltfreundliche Weise mit Strom beliefern
- allgemeine Bedingungen und Preise veröffentlichen und bei Bedarf kostenfrei aushändigen,
- Änderungen (auch Preisänderungen) bekanntgeben
Sie haben ein 2 wöchiges Kündigungsrecht, wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln möchten. Wenn Sie Fragen zur Grundversorgung haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Die Grundversorgung betrifft auch Haushalte, die noch keinen Lieferanten haben. In diesem Fall übernimmt der Grundversorger den Kunden. Mit einer Frist von zwei Wochen kann sich der Kunde – wenn er dies möchte – einen anderen Lieferanten suchen.
Die gesetzlichen Grundlagen zur Grundversorgung Gas (Gas GVV) lesen Sie hier.
Informationen zu dem Grundversorgungstarif Gas der Stadtwerke Kaltenkirchen erhalten Sie hier.
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