Kaltenkirchen, 1. Juli 2009. Die neue Kfz-Steuer tritt in Kraft. Bei Neufahrzeugen entscheidet vor allem der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) über die Höhe der Steuer, nicht mehr die Hubraumgröße. Erdgas fahren wird dann noch attraktiver.
Die Neuregelung zielt vor allem auf den Schutz des Klimas ab. Dies steht im Einklang mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung von CO2-Emissionen. Erdgasautos emittieren bis zu 25 Prozent weniger CO2 als herkömmliche Benziner. Dieses ökologische Plus zahlt sich künftig auch bei der Kfz-Steuer aus. Denn neben der Größe des Hubraums wird nun bei der Berechnung auch der CO2-Ausstoß zugrunde gelegt. Für jedes Gramm CO2, das die festgelegte Freigrenze von 120 Gramm überschreitet, müssen zwei Euro bezahlt werden. Der erdgasbetriebene VW Passat 1.4 TSI EcoFuel (Limousine mit Doppelkupplungsgetriebe DSG) bei-spielsweise, der nur 119 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt, bleibt unterhalb der Freigrenze – der CO2-Anteil für das Fahrzeug ist damit kostenfrei.
Hinzu kommt in der Steuerberechnung die Hubraum-Komponente, die bei Erdgasfahrzeugen ebenso wie bei Benzinern zwei Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum kostet – beim Diesel je 100 Kubikzentimeter sogar 9,50 Euro. So ergeben sich künftig für die Besitzer des Passat TSI EcoFuel mit 1,4-Liter-Motor unter dem Strich nur 28 Euro Steuern. Zum Vergleich: Die CO2-Steuer eines vergleichbaren VW Passat mit Benzinmotor beträgt dagegen 186 Euro, beim vergleichbaren Passat-Dieselmodell sind es 266 Euro. „Ein schöner Nebeneffekt ist dabei, dass man im VW Passat TSI EcoFuel endlich wieder jeden Kilometer genießen kann und sich aufgrund des Erdgasantriebs rundum sicher fühlen kann“, so Fabian Stark, Autohaus Lohse und Krause in Kaltenkirchen.
„Nach unserer Ansicht hat die Erdgaswirtschaft in Zusammenarbeit mit der heimischen und europäischen Automobilindustrie bereits heute die Technologieführerschaft in Sachen Erdgas als Kraftstoff und Erdgasfahrzeuge. Mehr denn je wird an emissionsärmeren Antriebskonzepten auf Erdgasbasis gearbeitet. Steigende Absatzzahlen an unserer Erdgastankstelle spiegeln bereits heute die anhaltende Nachfrage nach Erdgasfahrzeugen wieder“, erläuterte Olaf Nimz, Geschäftsführer der Stadtwerke Kaltenkirchen.
Die Reform gilt nur für Neuwagen, die ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen werden. Für alle vor dem 5. November 2008 neu zugelassenen und sämtliche Gebrauchtwagen, die nun den Halter wechseln, wird die Kfz-Steuer noch bis 2013 nach dem alten Modell berechnet.
Neuwagenbesitzer, die ihr Fahrzeug zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen haben, bittet der Fiskus erst nach Ablauf eines Jahres zur Kasse, wenn das Fahrzeug der Euro-4-Norm entspricht. Besitzer eines Euro-5- oder Euro-6-Autos mit Erstzulassung in diesem Zeitraum, zahlen sogar zwei Jahre lang keine Kfz-Steuern. So ist beispielsweise der VW Passat TSI EcoFuel aufgrund seiner Einstufung nach der Euro 5-Abgasnorm für zwei Jahre von der Kfz-Steuer befreit ist, soweit das Fahrzeug bis zum 30. Juni 2009 zugelassen wird.
Sparen kann man mit Erdgasfahrzeugen aber nicht nur bei der CO2-Steuer, sondern auch bei den Kraftstoffkosten. Denn Erdgas ist unter dem Strich rund 30 bis 50 Prozent günstiger als Benzin und preiswerter als Diesel.
Erdgasfahrzeuge sind nicht nur bei den CO2-Emissionen sauberer als herkömmliche Antriebe. Sie stoßen im Gegensatz zum Diesel auch ohne Partikelfilter praktisch keinen Feinstaub aus und emittieren im Vergleich zum Benziner rund 70 Prozent weniger Stickoxide.
Die Erdgas-Tankstelle der Stadtwerke Kaltenkirchen GmbH in der Kieler Straße 61 hat eine optimale Anbindung zur Autobahn A7 und ist zugleich citynah für die Bürgerinnen und Bürger Kaltenkirchens erreichbar.Kontakt für Rückfragen:
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